Verschärfung im Kunstbetrieb?
von Lukas Pusch
Wer ab 1. Mai eine Ausstellung betritt, macht sich strafbar!
Am 30. April, um 22 Uhr, wurde die COVID-19-Lockerungsverordnung veröffentlicht. Diese Verordnug des Sozialministeriums regelt, was lediglich zwei Stunden später, ab dem 1. Mai in ganz Österreich und bis auf weiteres verboten ist und was nicht.